Falls Sie schon Hörgeräte hatten und diese älter als 6 Jahre sind,
benötigen Sie keine Verordnung.
Allerdings ist es immer gut einen Hals Nasen Ohren Arzt aufzusuchen.
Auch wenn Ihr Arzt schon einen Hörtest gemacht hat benötigen wir
für die optimale Einstellung Ihrer Hörgeräte noch mehr Anhaltspunke,
die wir in diesem Hörtest ermitteln
Danach werden Abdrücke von Ihren Ohren gemacht um ein individuelles
Ohrpassstück anzufertigen. Bei manchen Hörverlusten ist ein Ohrstück allerdings nicht angebracht.
Dies können wir aus den Hörmessungen entnehmen.
Daraufhin folgt eine individuelle Beratung, in der wir Ihnen Ihr Hörvermögen erklären
und verschiedene Hörsysteme vorstellen. Aus der Vielzahl der verschiedenen Hörgeräte
wählen Sie zusammen mit uns 2 Fabrikate aus um diese Probezutragen.
Auch die Preise und die Kassenzuschüsse werden in dieser Beratung besprochen.
Die ausgewählten Hörgeräte dürfen Sie, nach der Bestellung und nach der individuellen Einstellung
eine Woche mit nach Hause nehmen und diese in Ihrer gewohnten Umgebung testen.
Haben Sie sich für eine Hörgerätetechnik entschieden kommen wir zum Ende.
Es kommt ganz darauf an, bei welcher Krankenkasse Sie versichert sind,
ob sie evtl. noch einmal, für eine letzte Abschlussuntersuchung,
zu Ihrem Hals Nasen Ohren Arzt müssen.
Wir kümmern uns um die Abrechnung mit der Krankenkasse
hinsichtlich der Festbeträge, die über Verträge geregelt sind.
Für die kommenden 6 Jahre stehen wir Ihnen kostenlos mit Rat und Tat zur Seite.
Ob es sich um eine Reinigung Ihrer Geräte oder um eine Neueinstellung handelt
sind wir jederzeit für Sie da und freuen uns Sie in unserem Geschäft
willkommen zu heißen.